Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Sail2Lead GmbH
Stand: Oktober 2025
1. Anwendungsbereich und Vertragsschluss
1.1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dir, dem Teilnehmer (Kunden), und der Sail2Lead GmbH (nachfolgend „Sail2Lead“ oder „Veranstalter“) über die Buchung und Durchführung von Leadership Coachings auf Segelyachten (nachfolgend „Törn“).
1.2 Vertragsschluss
- Mit deiner Anmeldung, die über das Online-Buchungsformular oder in Textform (z. B. E-Mail) erfolgt, bietest du Sail2Lead den verbindlichen Abschluss eines Vertrages an.
- Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung und der Rechnung durch Sail2Lead in Textform (z. B. per E-Mail) zustande.
- Buchst du den Törn für weitere Personen, stehst du für deren Vertragsverpflichtungen (insbesondere die Zahlung des Preises) wie für deine eigenen ein, sofern du dies durch gesonderte Erklärung übernommen hast.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen deinerseits werden nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, Sail2Lead hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Zahlung
- Die auf der Website oder im individuellen Angebot angegebenen Preise sind verbindlich.
- Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und der Rechnung sind 30 Prozent des Gesamtpreises als Anzahlung sofort fällig.
- Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Beginn des Törns fällig.
- Erfolgt die Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Törnbeginn, ist der gesamte Törnpreis sofort fällig.
- Leistest du die fälligen Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht, ist Sail2Lead berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und dich mit den Stornokosten gemäß Ziffer 6 zu belasten.
3. Leistungen und Änderungen
3.1 Umfang und Durchführung der Leistung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und der verbindlichen Buchungsbestätigung. Der Törn umfasst in der Regel die Bereitstellung der Yacht, die Führung durch einen qualifizierten Skipper und die Durchführung der Coaching-Einheiten durch einen zertifizierten Coach.
3.2 Leistungsänderungen
- Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von Sail2Lead nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie unerheblich sind und den Gesamtcharakter des Törns nicht beeinträchtigen.
- Bei Törns stellen ein Austausch der Yacht gegen ein vergleichbares Schiff oder der Wechsel des Skippers/Coaches gegen eine gleich qualifizierte Person in der Regel keine wesentliche Veränderung dar.
- Aufgrund der maritimen Natur des Törns unterliegt die Route den Sicherheitsanforderungen des Skippers und den vorherrschenden Wetterbedingungen. Der Skipper ist allein verantwortlich für alle seemännischen und navigatorischen Entscheidungen an Bord.
- Über Leistungsänderungen wirst du unverzüglich und in hervorgehobener Weise in Textform informiert. Im Falle einer erheblichen Minderung der Leistung stehen dir die gesetzlichen Rechte nach § 651g BGB zu.
4. Teilnahmebedingungen und Mitwirkungspflichten
4.1 Voraussetzungen und Eignung
- Die Teilnahme an den Törns setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Durch die Anmeldung bestätigst du, dass dein Gesundheitszustand die Teilnahme an den maritimen und sportlichen Aktivitäten ermöglicht und du insbesondere 15 Minuten schwimmen kannst.
- Bestehen Zweifel hinsichtlich deiner Eignung, bist du verpflichtet, Sail2Lead vor der Anmeldung darüber zu informieren.
- Die Coachings ersetzen keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung oder Therapie. Du bist jederzeit für deine körperliche und geistige Gesundheit selbst verantwortlich.
4.2 Skipper-Autorität und Sicherheit
Du bist verpflichtet, den Anweisungen des Skippers in seglerischer, seemännischer und navigatorischer Hinsicht unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen, die die Sicherheit der Crew oder die Durchführung des Törns gefährden, ist Sail2Lead berechtigt, den Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen.
5. Schäden an der Yacht und Reparaturen
5.1 Sachschäden
Du haftest für Schäden, die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von dir verursacht werden.
5.2 Reparaturen und Wartezeiten
- Notwendige Reparaturen oder unvorhergesehene technische Probleme können zu außerplanmäßigen Hafenaufenthalten führen.
- Hafenaufenthalte, die nicht länger als 48 Stunden dauern und deren Notwendigkeit auf die im Rahmen der Seefahrt üblichen Gründe zurückzuführen ist, stellen keine erhebliche Beeinträchtigung des Törns dar und begründen weder ein Kündigungsrecht noch Schadensersatzansprüche.
6. Rücktritt durch den Teilnehmer
Der Rücktritt durch den Teilnehmer berechtigt nicht zur Rückzahlung des Preises. Bei lang vorab angekündigten Rücktritten ist eine individuelle Absprache mit Sail2Lead zur Teilung des Schadens möglich, aber freiwillig.
7. Außerordentlicher Rücktritt durch Sail2Lead
Sail2Lead kann aus unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen (z. B. höhere Gewalt, Epidemien, behördliche Anordnungen) vor Törnbeginn vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts erhältst du den gezahlten Preis unverzüglich zurück (§ 651h BGB). Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht.
8. Kündigung aus wichtigem Grund
Sail2Lead kann den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn du die Durchführung des Törns trotz Abmahnung nachhaltig störst, die Sicherheit gefährdest oder gegen Anweisungen des Skippers oder Coaches grob verstößt. Im Falle einer solchen Kündigung behält Sail2Lead den Anspruch auf den vollen Preis abzüglich ersparter Aufwendungen.
9. Haftung des Veranstalters (Sail2Lead)
9.1 Allgemeine Haftungsbeschränkung
- Die vertragliche Haftung von Sail2Lead für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden, ist auf die Höhe des dreifachen Preises beschränkt (§ 651p BGB).
- Sail2Lead haftet nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Mangelfolgeschäden, sofern die Voraussetzungen für eine unbeschränkte Haftung nicht vorliegen.
9.2 Haftungsausschluss Coaching-Erfolg
Sail2Lead übernimmt keine Garantie für den Eintritt eines bestimmten Coaching-Erfolges oder das Erreichen spezifischer Ziele, da dies von deiner Mitwirkung und Umsetzungsbereitschaft abhängt. Das Coaching dient der Prozessbegleitung.
10. Haftung der Teilnehmer untereinander
Da kein Sammelvertrag geschlossen wird, sondern Einzelverträge, stellt Sail2Lead klar:
- Sail2Lead haftet nicht für Schäden, Verluste, Diebstähle oder Unfälle, die dir oder anderen Teilnehmern während des Törns durch das Verhalten anderer Teilnehmer entstehen.
- Du bist für Schäden, die du vorsätzlich oder grob fahrlässig anderen Teilnehmern oder deren Eigentum zufügst, nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) selbst verantwortlich und haftbar (z. B. Sachbeschädigung oder Körperverletzung).
- Du stellst Sail2Lead von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich anderer Teilnehmer), die sich aus Schäden ergeben, die du verursacht hast, vollumfänglich frei, sofern diese Ansprüche nicht auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von Sail2Lead beruhen.
- Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung und einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
11. Vertraulichkeit und Geistiges Eigentum
11.1 Vertraulichkeit (Coaching-Inhalte)
Die Teilnehmer verpflichten sich, Informationen über andere Teilnehmer und die im Rahmen des Coachings gewonnenen Erkenntnisse und persönlichen Angaben vertraulich zu behandeln.
11.2 Geistiges Eigentum
Sämtliche Materialien, Konzepte und Unterlagen, die Sail2Lead dir im Rahmen des Törns zur Verfügung stellt, sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung von Sail2Lead weder vervielfältigt, verbreitet noch Dritten zugänglich gemacht werden.
12. Widerrufsrecht für Verbraucher
Für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen werden, steht Verbrauchern grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Sail2Lead wird dich über dein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehren (separate Widerrufsbelehrung).
13. Schlussbestimmungen
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand ist Schwerin.
